Basisrente (Rürup)
Altersvorsorge trifft auf Steuersparmöglichkeit. Mit der Basisrente (Rürup) hat der Gesetzgeber eine Steuersparmöglichkeit geschaffen, die zugleich ein Standbein der Altersvorsorge bildet. Die Beiträge zur Basisrente können dieses Jahr zu 68 % steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Damit unterstützt Sie der Staat bei Ihrer Altersvorsorge. Je nach Steuerlast kann dies über 1/3 der Beiträge ausmachen. Außerdem erhalten Sie eine Top Verzinsung der Beiträge. Bei unserem besten Anbieter sind dies 4,6 % im Jahr 2009. Die Steuerrendite und Zinsrendite zusammen machen die Basisrente zu einem außergewöhnlich starken Produkt für Ihre Altersvorsorge.
Die Vorteile einer Basisrente:
Lassen Sie Ihre tatsächlichen Steuervorteile durch eine Basisrente oder die Rentenhöhe kostenlos und unverbindlich berechnen
Profitieren Sie von der jährlich steigenden Absetzbarkeit der Beiträge zur Basisrente bis zum Jahr 2025. Mit der Basis-Rente haben Sie die Möglichkeit dieses Jahr (2009) 68 % Ihrer jährlich eingezahlten Beiträge steuerlich bis zu einer Grenze von 20.000 € für Ledige und 40.000 € für Verheiratete geltend zu machen. Jährlich steigt der Anteil der Beiträge, die als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden kann um 2 %. Die unten stehende Grafik zeigt den steigenden Anteil in Prozent, der von den Beiträgen zur Basisrente pro Jahr steuerlich angesetzt werden kann, bis max. 20.000 € pro Person und Jahr. Somit können ab dem Jahr 2025 die vollen 20.000 € pro Person steuerlich geltend gemacht werden. Und das jedes Jahr.
Zusatzversicherung
Zudem haben Sie die Möglichkeit in eine Basisrente eine BU-Versicherung einzuschließen. Damit können Sie auch die Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die in einer Basisrente integriert wurde, steuerlich geltend machen.

