Berufsunfähigkeitsversicherung

Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sichert man sich gegen die finanziellen Risiken eines Verlustes der Arbeitskraft ab. Jeder Arbeitende sollte sich einmal darüber Gedanken gemacht haben, wovon man lebt, wenn man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Dabei führt fast kein Weg an einer BU-Versicherung vorbei. Zudem Besteht heute die Möglichkeit, eine BU-Versicherung in eine Basisrente einzuschließen, um auch die Beiträge zur Berufsunfähgkeitsversicherung steuerlich geltend machen zu können. 

- Verzicht auf konkrete Verweisung

Berechnen Sie die Kosten einer BU-Versicherung




Grundlegendes über die BU-Versicherung, das man wissen sollte:

Was ist eine BU-Versicherung und wie funktioniert sie?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Versicherung, die die versicherte Person finanziell gegen den dauernden Verlust der Arbeitskraft infolge von Krankheit, Unfall oder Invalidität absichern soll. Die Kosten einer BU-Versicherung richten sich nach der vereinbarten Höhe der monatlichen Leistung und dem Zeitraum, in der die Absicherung stattfindet, z.B. 1500 € BU-Rente bis zum Endalter 55 der versicherten Person. Damit es zur Zahlung einer BU-Rente kommt, muss eine ärztlich attestierte mind. 50 % betragende Berufsunfähigkeit vorliegen, sowie ein Antrag bei der Versicherungsgesellschaft auf Zuteilung der BU-Rente (Eintritt des Leistungsfalles). Stimmt die Versicherung nach Überprüfung diesem Antrag zu, bekommt die versicherte Person die Höhe der abgeschlossenen BU-Rente bis zur vereinbarten Zeit. Wichtig ist dabei, dass die Versicherung rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Ereignisses, das zur Berufsunfähigkeit geführt hat zahlt, und nicht erst ab dem Zeitpunkt der Zuteilung der BU-Rente.

Ab wann ist man Berufsunfähig?

Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn man infolge Krankheit, Unfall oder Invalidität mindestens 6 Monate ununterbrochen außer Stande ist, in seinem zuletzt ausgeübten Beruf tätig zu sein.

Was bedeutet „abstrakte“ und „konkrete“ Verweisung und sind diese wichtig?

Der Verzicht auf die abstrakte Verweisung besagt, dass man im Leistungsfall nicht auf einen andere Tätigkeit verwiesen werden kann, die nicht der eigenen Ausbildung, Erfahrung, oder Neigung entspricht. 

Fehlt ein Verzicht auf die abstrakte Verweisung wirkt sich das beispielsweiße  auf obige Definition der Berufsunfähigkeit folgendermaßen aus. „Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn man infolge Krankheit, Unfall oder Invalidität mindestens 6 Monate ununterbrochen überhaupt keine berufliche Tätigkeit ausüben kann.“

D.h. Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn die Person irgendetwas arbeiten kann.

Der Verzicht auf die konkrete Verweisung hat zur Folge, dass man auch nicht auf eine Tätigkeit verwiesen werden kann, die zwar der Ausbildung, Erfahrung, Neigung und Lebensstellung der versicherten Person entspricht, aber eben nicht dem zuletzt ausgeübten Beruf. Der Versicherungsfall ist in diesem Fall mit dem zuletzt ausgeübten Beruf direkt verknüpft. D.h. der Versicherungsfall tritt ein, wenn eben dieser Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Ein fehlender Verzicht wirkt sich auf die obige Definition wie folgt aus: „Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn man infolge Krankheit, Unfall oder Invalidität mindestens 6 Monate ununterbrochen außer Stande ist, in seinem zuletzt ausgeübten Beruf tätig zu sein und keine andere, der Ausbildung und Erfahrung sowie Lebensstellung entsprechende berufliche Tätigkeit ausüben kann.“

Daran sieht man, dass beide Elemente den Eintritt eines BU-Falles erschweren und an zusätzliche Voraussetzungen knüpfen. Daher ist ein Verzicht auf beide Verweisungen wichtig, um die Wahrscheinlichkeit eines Leistungsfalles bei einem Unfall, Krankheit oder Invalidität zu erhöhen.

 

Was sind die häufigsten Gründe für Berufsunfähigkeit?

Es gibt viele Ursachen um berufsunfähig zu werden. Häufig sind psychische Erkrankungen, wie z.B. Burn-out-Syndrom, Erkrankungen des Skelettes und der Muskeln, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Allergien und Krebs.

 

Macht ein Abschluss einer BU-Versicherung für mich Sinn?

Diese Frage kann nur in einem persönlichen Beratungsgespräch mit einem Fachmann geklärt werden und ist allgemeingültig nicht möglich.

 

Gibt es eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung?

Häufig werden als günstigere Alternativen zu BU-Versicherungen Unfallversicherungen, Basis-BU-Tarife, Berufsunfähigkeitsversicherungen mit temporären Leistungen oder Dread Disease-Versicherungen empfohlen. Bei all diesen Produkten bestehen jedoch erheblich Nachteile zu einer vollwertigen BU-Versicherung. So bieten zum Beispiel eine Unfallversicherung oder eine Dread Disease Versicherung, die nur bei schweren Erkrankungen wie zum Beispiel Krebs eine Leistung versprechen, nur eine Teildeckung. Ein Blick auf die Statistik offenbar jedoch, dass nur ca. drei Prozent aller Berufsunfähigkeiten unfallbedingt sind. Eine Basisberufsunfähigkeitsversicherung hat wesentlich schlechtere Vertragsbedingungen zum Nachteil des Versicherten als eine normale Komfortberufsunfähigkeitsversicherung. So ist zum Beispiel eine abstrakte Verweisung zulässig und eine rückwirkende Leistung nicht vorgesehen. Bei einer temporären Berufsunfähigkeitsversicherung wird die Leistung nur für einen bestimmten Zeitraum erbracht. Danach bekommt der Versicherte nur noch eine Leistung, wenn eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Der Zeitraum einer temporären BU-Versicherung wird in der Regel mit drei bis fünf Jahren abgeschlossen.